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Umstrittener Landtagsabgeordneter: AfD-Bundesvorstand beantragt Parteiausschlussverfahren gegen Halemba

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Ende April wurde bekannt, dass die AfD den Parteiausschluss des umstrittenen bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba vorbereitet, nun wurde das Verfahren offenbar offiziell beantragt. Das teilte ein Sprecher der Partei auf Nachfrage mit. Zunächst hatte die »Main-Post  « darüber berichtet. Über die mögliche Eröffnung eines Ausschlussverfahrens muss nun ein Schiedsgericht der Partei entscheiden.

Dass der Bundesvorstand ein Ausschlussverfahren beantragen will, war bereits vor knapp zwei Wochen bekannt geworden. Halemba hatte daraufhin mitgeteilt, er sehe einem Verfahren gelassen entgegen. »In diesem Rahmen wird zweifelsfrei aufgeklärt werden, dass es sich bei den Vorwürfen um Falschbehauptungen eines gescheiterten Konkurrenten handelt«, schrieb er. Dies habe der Landesvorstand bereits durch juristische Gutachten festgestellt. »Für die etwas nachlässige Aufnahme zweier Neumitglieder wurde ich bereits sanktioniert.« Nach Abschluss des Verfahrens sehe er »wieder einer weiter vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand mit Freude entgegen«, so Halemba damals.

Halemba steht seit Monaten in der Kritik. Seit Längerem gibt es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung, inzwischen kamen auch Vorwürfe der Geldwäsche, der gemeinschaftlichen Nötigung und Sachbeschädigung hinzu, wie die Staatsanwaltschaft kürzlich bestätigt hatte. Zudem gibt es seit Langem parteiinterne Vorwürfe, unter anderem soll Halemba gegen die Satzung der Partei verstoßen haben.

»Ich bin der festen Überzeugung, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe«, hatte Halemba zu den neuen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gesagt. Er teilte dann aber auch mit, vorerst auf öffentliche Auftritte im Landtag zu verzichten und fraktionsinterne Funktionen abzugeben. Der Landtag hob zuletzt erneut die Immunität des Landtagsabgeordneten auf.

Ende vergangenen Jahres hatte der AfD-Bundesvorstand den bayerischen Landesvorstand aufgefordert, ein Ausschlussverfahren einzuleiten. Begründet wurde die Entscheidung damals mit Verstößen gegen die Ordnung der Partei, die zu satzungswidrigen Mitgliederaufnahmen im Vorfeld von zwei Aufstellungsversammlungen zur Landtagswahl in Bayern geführt hätten. Wegen der Vorwürfe, bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl zu seinen Gunsten getrickst zu haben, wurde Halemba vom Landesvorstand dann mit einer zweijährigen parteiinternen Ämtersperre belegt.

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