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Im Wahllokal oder per Briefwahl: Diese Fristen gelten für die Europawahl im Juni

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In rund einem Monat wählt Deutschland das zehnte europäische Parlament mit. Wo es Wahlunterlagen gibt und welche Fristen es zu beachten gilt.

Am 9. Juni ist es so weit: Deutschland gibt seine Stimmen für das zehnte Europäische Parlament ab. In etwas mehr als einem Monat steht die Wahl bereits an. Das müssen Wähler wissen.

Europawahl 2024: So wählen Deutsche in Deutschland

Deutsche, die in Deutschland leben, müssen sich im Prinzip um nichts weiteres kümmern, als am 9. Juni ein Wahllokal aufzusuchen. Sie müssten automatisch im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein. Bis zum 19. Mai musste dabei eine sogenannte Wählerbenachrichtigung per Post am Hauptwohnsitz eingegangen sein. Diese muss am Wahltag gemeinsam mit einem Personalausweis vorgezeigt werden. Sollte ein Wahlberechtiger seine Benachrichtigung bis zur Frist nicht erhalten haben, sollte er sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Vorsicht gilt bei Umzügen oder längeren Auslandsaufenthalten kurz vor der Wahl. Stichtag ist hierbei der 28. April: Die Wahlbenachrichtigung wird nämlich an die Adresse gesendet, zu der Münchner an diesem Tag gemeldet waren. Im Falle eines Umzugs nach dem 28. April müssen sich Bürger per Antrag neu ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland oder einem anderen EU-Staat innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Die Europawahl 2024 ist die erste ihrer Art, bei der das Mindestwahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde.

So können EU-Bürger in Deutschland an der Wahl teilnehmen

EU-Bürger, die in Deutschland leben, können entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen. Nehmen sie in Deutschland das erste Mal an einer Europawahl teil, müssen sie sich dafür zunächst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Für spätere Wahlen sind sie dann bereits registriert und erhalten automatisch ihre Wählerbenachrichtigung.

Den Antrag finden Bürger unter folgendem Link. Er muss spätestens am 19. Mai per Post beim Kreisverwaltungsreferat (Kvr) unter der Adresse eingegangen sein. Das ist die Adresse:

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat

Geschäftsleitung

Wahlen und Abstimmungen

Ruppertstraße 19

80466 München

Europawahl steht an: Auch Deutsche im Ausland können wählen

Für Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, ist die Teilnahme an der Wahl etwas komplexer. Sie werden nämlich nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sondern müssen dies per Antrag einfordern. Das gilt für jede Wahl aufs Neue.

Den Antrag stellen Betroffene bei derjenigen Gemeinde, in der sie vor ihrem Wegzug zuletzt gemeldet waren. Diejenigen Deutschen, die nie länger als drei Monate im Inland gemeldet waren, müssen sich an das Bezirksamt Berlin-Mitte wenden. Auch in diesem Fall muss der Antrag bis zum 19. Mai beim Kvr eingegangen sein.

Im Ausland lebende Deutsche können dann per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Die korrekt ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am 9. Juni bis spätestens 18 Uhr bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.

Briefwahl für das zehnte Europäische Parlament

Generell kann jeder Wahlberechtigte in Deutschland seine Stimme auch per Brief abgeben. Dazu braucht es einen sogenannten Wahlschein. Dieser kann ab dem 21. Mai und bis spätestens Freitag, 7. Juni, um 18 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können die Briefwahlunterlagen bis zum Tag der Wahl um 15 Uhr eingefordert werden.

Wer per Briefwahl wählen will, kann die Unterlagen entweder online unter folgendem Link beantragen oder den Antrag per Post an das Kvr einsenden. Der nötigen Antrag finden Bürger entweder auf der Rückseite der Wählerbenachrichtigung oder online. Alternativ können Briefwähler die Unterlagen auch persönlich beim Kvr oder in den Bezirksinspektionen abholen.

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